Mit dem Begriff Kompensationsgeschäft werden in der Wirtschaft Handelsabschlüsse bezeichnet, bei denen eine Ware nicht ausschließlich mit Geld bezahlt werden muss, sondern im Zuge eines Gegengeschäfts ganz oder teilweise mit einer anderen Ware oder Dienstleistung beglichen wird. Kompensationsgeschäfte sind heute hauptsächlich im Import-Export-Geschäft üblich, wenn die Geschäftspartner oder Partnerländer finanzschwach bzw. devisenschwach sind. Eine Variante solcher Tauschgeschäfte im Inland über einen multilateralen Pool wird auch als Barter-Handel bezeichnet. Weitere typische Begriffe sind Countergeschäft oder Verbundgeschäft. Mehr lesen