[1] : Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“.
Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage.