Einbringung ist die Übertragung von Sachen, Rechten oder Schulden, auch als Sachgesamtheiten, auf Gesellschaften oder Gemeinschaften durch Personen in ihrer Funktion als an dieser Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte.
Wort | Synonyme |
Einbringung | Zutun |
Einbringung | Beteiligung |