Die deutsche Trinkwasserverordnung wurde am 21. Mai 2001 erlassen und enthält Begriffsbestimmungen sowie Schutzvorschriften für das Trinkwasser. In Österreich wurde die Trinkwasserverordnung 2001 aufgrund des Lebensmittelgesetzes 1975 erlassen und zuletzt durch BGBl. 2007 I Nr. 121 novelliert. Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 98/83/EG Über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht dar. Die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts werden in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 definiert, insbesondere wird in Art. 6 die Kontrolle chemischer und mikrobiologischer Kontaminanten als Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten genannt.