[1] Politiker : Achtundsechziger, Jugendvertreter, Klassenkämpfer
Der Oberste Religionsführer, ist laut Artikel 5 der iranischen Verfassung von 1979 das höchste Staatsamt im Iran. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Im Verfassungstext erscheinen alternativ die Bezeichnungen „Führende Institution“, und „Revolutionsführer“.