In Deutschland sind Verkehrshelfer Bürger, die in der Regel ehrenamtlich in bestimmten Verkehrssituationen den Verkehrsteilnehmern helfend zur Seite stehen. Sie nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, dürfen also keine Sperrungen oder Verkehrsregelungen vornehmen. Sie sind durch das Verkehrszeichen 356 mit identischer Bezeichnung in die StVO § 42 (Richtzeichen) eingegliedert.
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