Die Großmarkthalle sind Bauwerke, die der Durchführung eines Großmarktes dienen. In ihnen wickeln die Marktteilnehmer den Handel der Handelswaren ab, die in den Großmarkthallen gelagert sind. Damit ermöglichen Markthallen noch den aus dem Mittelalter überlieferten Präsenzhandel. Die beschränkte Zahl von Verkaufsstellen in einer Großmarkthalle wird Erzeugern und Händlern je nach Eignung ihres Sortiments und nach Zuverlässigkeitsprüfung von der Marktleitung gegen eine Gebühr zugewiesen. Einzelhandel findet hier nicht statt, Endverbraucher sind nicht zugelassen.