Die Parallelschaltung – auch Nebenschaltung genannt – bezeichnet in der Elektrotechnik
die Verbindung zweier oder mehrerer zweipoliger Bauelemente oder Netzwerke in einer Schaltung so, dass alle ihre gleichnamigen Pole jeweils gemeinsam verbunden sind. Werden bei gepolten Bauelementen ungleichnamige Pole miteinander verbunden, spricht man von einer antiparallelen Schaltung. Bei ungepolten passiven Bauteilen entfällt diese Unterscheidung. Die Anzahl der parallelgeschalteten Elemente ist beliebig. Als Gegenstück zur Parallelschaltung gibt es als weitere wesentliche Grundschaltung die Reihenschaltung.