Personalplanung ist ein Teil der Unternehmensplanung und des Personalwesens. Sie soll in die nahe, mittlere und ferne Zukunft vorausschauend alle Maßnahmen berücksichtigen, die erforderlich sind, damit dem Unternehmen zur Erreichung seiner Ziele die dazu erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Personalplanung ist die Projektion gewollten personalwirtschaftlichen Handels in die Zukunft. Dabei müssen die Qualität und Quantität der Mitarbeiter (Arbeitnehmer), M.A.Z.O., die Einhaltung von Kostenplänen und geplanten Kostenverläufen sowie individuelle Erwartungen und betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden. Entsprechend der jeweiligen Branche sind dabei Mindestbesetzungen für die einzelnen Funktionen zu definieren, da zum Beispiel ein Vollzeitmitarbeiter im Handel im Durchschnitt ca. 1.700 Stunden im Jahr zur Verfügung steht, die Ladenöffnungszeiten aber eine Anwesenheit von mindestens 2.500 Stunden ("Mindestbesetzung") erfordern. Zudem ist die Personalplanung mit der Unternehmens- und Führungsphilosophie zu verbinden, insbesondere bei der Vereinbarung der zu erbringenden Leistung (Zielvereinbarung) und der Bindung an Umsatzziele.