[1] Sportstätte : Anzeigetafel, Ehrentribüne, Flutlichtanlage
Als Flutlicht bezeichnet man die Beleuchtungsanlage für große Flächen, besonders in Sportstätten, Industrieanlagen, Häfen, großen Bahnhöfen, insbesondere Güter- und Rangierbahnhöfen (im deutschsprachigen Raum allerdings nur ausnahmsweise, da dort stattdessen meistens eine Vielzahl kleinerer Lampen benutzt wird), sowie auf Konzerten oder zur Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten.
die Beleuchtung von transparenten Platten durch Einstrahlung von Licht in deren Schmalseite und dessen Ausbreitung in der Platte durch Totalreflexion: überall dort, wo ein aus einer solchen Platte gefertigtes Schild eine Beschriftung oder Gravur trägt, tritt Licht aus der Platte aus und bringt auf diese Weise ausschließlich diese Markierungen zum Leuchten. Siehe hierzu auch Lichtleiter und Hintergrundbeleuchtung.