[1] Österreich: freiwilliges unbezahltes Jahr zur Weiterbildung bei aufrechtem Dienstverhältnis
Weiterbildungsgeld ist eine Sozialleistung, die nach dem österreichischen Arbeitslosenversicherungsgesetz §26 vom Arbeitsmarktservice an Personen, die sich in einer (Bildungs-)karenz befinden, gezahlt wird. Voraussetzung für den Bezug ist ein aufrechtes Dienstverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Seit 1. Januar 1998 sieht das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) die Möglichkeit einer Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vor. Zur wirtschaftlichen Absicherung während dieser Zeit kann beim AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes beantragt werden.
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