Weiterbildungsgeld ist eine Sozialleistung, die nach dem österreichischen Arbeitslosenversicherungsgesetz §26 vom Arbeitsmarktservice an Personen, die sich in einer (Bildungs-)karenz befinden, gezahlt wird. Voraussetzung für den Bezug ist ein aufrechtes Dienstverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Seit 1. Januar 1998 sieht das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) die Möglichkeit einer Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vor. Zur wirtschaftlichen Absicherung während dieser Zeit kann beim AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes beantragt werden. Mehr lesen