Funkpeilung ist – entsprechend Artikel 1.12 der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als «Funkortung, die den Empfang von Funkwellen zur Bestimmung der Richtung benutzt, in der sich eine Funkstelle oder ein Gegenstand befindet.»