Die Tanzmaus oder Japanische Tanzmaus ist eine zwergwüchsige Zuchtform der chinesischen Hausmaus, die sich aufgrund von Fehlbildungen im Innenohr durch Taubheit und wiederholte Zwangsbewegungen im Kreis („Tanzen“) auszeichnet. Aufgrund dieser Defekte wird die Tanzmaus heute als Qualzucht betrachtet, so dass Zucht und Verkauf dieser Tiere durch Paragraph 11b des deutschen Tierschutzgesetzes verboten ist.