[1] Rechengröße für die Festsetzung von Realsteuern[1]
Der Steuermessbetrag stellt eine Rechengröße für die Festsetzung von Realsteuern dar. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Höhe der Realsteuern, deren Aufkommen insgesamt den Gemeinden zusteht, wird durch die Anwendung eines Hebesatzes berechnet. Diesen bestimmt die jeweilige Gemeinde.
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