Unter einem Kunkellehen versteht man ein Lehen, das matrilinear vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen.