Als Betriebsaufsicht bezeichnet sich der technische Unfallhilfsdienst einiger größerer Verkehrsbetriebe oder Verkehrsgesellschaften in Deutschland mit Straßenbahn- oder Oberleitungsbusbetrieb; beispielsweise von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) oder der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG).