[1] Lebensmittel: Als Flugobst werden im Lebensmittel-Fachhandel Früchte bezeichnet, die per Flugzeug aus der Anbauregion zum Verbraucher transportiert wurden.
Als Flugobst werden im Lebensmittel-Fachhandel Früchte bezeichnet, die per Flugzeug aus der Anbauregion zum Verbraucher transportiert wurden. Der Vorteil der kurzen Transportzeiten ist, dass die Früchte reif geerntet werden können und schnell in den Handel gelangen, während andere exotische Früchte noch unreif geerntet, gekühlt per Schiff transportiert werden und dann im Vertriebsland nachreifen.