[1] : Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits-, den Verfahrens- und den Teilhaberechten eine Kategorie der Grundrechte. Damit ein Staat völkerrechtlich anerkannt wird, muss er auf seinem Staatsgebiet die Staatsgewalt über sein Staatsvolk ausüben.
Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits-, den Verfahrens- und den Teilhaberechten eine Kategorie der Grundrechte.