[1] Beruf: Der Aufgabenbereich eines Sicherheitsingenieurs besteht in der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben. Sicherheitsingenieure müssen über eine Ausbildung, Schulung und Erfahrung in einem gemeinsamen Wissensgebiet verfügen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden ab einem Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet SiFa. Je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe werden wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes und der „Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit“ auch die Abkürzungen FASi und gelegentlich FAS verwendet.