Der Begriff Klassenjustiz wird unter anderem von Marxisten zur Charakterisierung der Justiz als Instrument der Klasse der Herrschenden (Kapitalisten) im Klassenkampf zur Aufrechterhaltung der Klassengesellschaft bezeichnet. Im real existierenden Sozialismus wurde der Begriff der Klassenjustiz als Beschreibung der eigenen Justiz hingegen positiv verwendet. Im demokratischen Rechtsstaat gilt der Gleichheitsgrundsatz, der eine Klassenjustiz im Sinne einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung Angehöriger unterschiedlicher Klassen verbietet.