Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet.