Als Thingplatz oder Thingstätte bezeichnet man: historische Stätten, wo Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht abgehalten wurden, siehe Thing
in der Zeit des Nationalsozialismus errichtete Freilichttheater, siehe Thingplatz (Thingbewegung)
städtische oder dörfliche Plätze, besonders in Norddeutschland, wie beispielsweise den Thingplatz in Flensburg.