[1] soziale Norm, die für einen bestimmten Kreis von Personen rechtlich verbindlich ist; von einem Gesetzgeber, einem Verordnungsgeber oder einem Satzungsgeber gesetzt, zwischen zwei Parteien in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart oder auf Gewohnheitsrecht beruhend [2] Recht, Gerechtigkeit : Güterabwägung, Rechtsangleichung, Rechtsansicht
Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert. Das zugehörige Adjektiv ist normativ.
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Wort | Synonyme |
Rechtsnorm | Klausel 1 |
Rechtsnorm | Paragraf 1 |
Rechtsnorm | Rechtssatz 1 |
Rechtsnorm | Rechtsvorschrift 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Rechtsnorm | legal norm | en | ||
1 | Rechtsnorm | norme légale | fr | ||
1 | Rechtsnorm | სამართლის ნორმა | ka | samartlis norma | |
1 | Rechtsnorm | norma giuridica | it | ||
1 | Rechtsnorm | norma legal | es |