- [WIKI] Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.
Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter, Ziviltechniker) innerhalb ihres Ge...
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Wichtig ist, dass jeder Bevollmächtigte ein Exemplar der Vollmachtsurkunde erhält, damit er sich im Notfall auch legitimieren kann.
Die Vollmachtsurkunde sah vor, dass die Bevollmächtigung weiterbestehen soll, falls der Mandant handlungsunfähig würde.
Wichtig ist im Falle des Rückrufs, dass man sich auch die Vollmachtsurkunde zurückgeben lässt.
Bei Verlust der erteilten Ausfertigungen der Vollmachtsurkunde kann der Notar jederzeit neue erteilen, auch wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig ist.
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arsamal2008Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Vollmachtsurkunde? Voll•machts•ur•kun•de