[1] Person, die einen landwirtschaftlichen Grundbesitz (ein Gut) für jemanden verwaltet [2] Fiktiver Charakter:
Der Begriff Meier bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Gutsverwalter | fattore | it | m |