Der Bürgerort bezeichnet in der Schweiz die Gemeinde, in der ein Bürger der Schweiz sein Heimatrecht hat. Der Bürgerort kann, muss aber nicht mit dem Geburtsort oder Wohnort übereinstimmen. Heutzutage ist die Heimatberechtigung an einem Bürgerort von geringerer praktischer Bedeutung, als in früheren Zeiten, ist aber im Schweizer Pass und auf der Schweizer Identitätskarte eingetragen, während in anderen Ländern allein der Geburtsort an entsprechender Stelle vermerkt ist.
Wort | Synonyme |
Bürgerort | Heimatort |