Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, zu eichen. Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen werden nur Messgeräte aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft geeicht, wie Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Wärmezähler. Außerdem führen die staatlich anerkannten Prüfstellen auf Antrag Befundprüfungen durch, um die Messrichtigkeit von Messgeräten zu begutachten. Weitere Tätigkeit: Durchführung von Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer.