[1] Markt, Wettbewerb : Wettbewerbsbehörde, Wettbewerbskommission, Wettbewerbsverzerrung, [2] : Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. [3] Behörde: Die Autorità garante della concorrenza e del mercato, auch bekannt als Antitrust oder AGCM, ist die nationale Wettbewerbsbehörde Italiens.
Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde bildet das Kartellrecht. Entsprechende Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise. Von der Wettbewerbsbehörde zu unterscheiden sind die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bestehenden spezifischen Regulierungsbehörden.
Wort | Synonyme |
Wettbewerbsbehörde | Kartellamt |
Wettbewerbsbehörde | Wettbewerbshüter |
Wettbewerbsbehörde | Kartellbehörde |