Ein Radsatz bei Schienenfahrzeugen besteht aus der Radsatzwelle, den beiden Rädern und den Radsatzlagern. Je nach Bauart sind auf der Radsatzwelle zusätzlich Bremsscheiben, Antriebszahnräder sowie Erdbürsten montiert. Die Radsätze übertragen das Gewicht und die dynamischen Lasten des Fahrzeugs auf die Schienen, führen das Fahrzeug im Gleis und übertragen Antriebs- und Bremskräfte des Fahrzeuges auf die Schienen. Ein Radsatz, der über einen Antrieb verfügt, wird Treibradsatz genannt, ein antriebsloser Radsatz als Laufradsatz. Bei Dampflokomotiven wird die Bezeichnung Treibradsatz nur für Radsätze verwendet, auf denen die Kurbelzapfen der Treibstangen angebracht sind, die übrigen durch Kuppelstangen angetriebenen Radsätze werden als Kuppelradsätze bezeichnet.