Dienstvertrag bezeichnet allgemein einen individualrechtlichen Austauschvertrag einer unabhängigen Dienstleistung oder abhängigen Diensterbringung gegen ein Entgelt.
in Deutschland einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Deutschland)
in Österreich einen Vertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Österreich)
in Österreich auch den Freien Dienstvertrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, siehe Freier Dienstnehmer
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