[1] Recht zur verbalen Äußerung
Das Rederecht ist die Einräumung des Rechtes zur verbalen Äußerung eines Redners gegenüber Zuhörern. In Gremien ist sie meist ein durch Vorschriften (Geschäftsordnung) normiertes Recht.
Das Rederecht gehört im weitesten Sinne zur Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Systems.
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