Der Besteuerungszeitraum ist in § 16 UStG für das Umsatzsteuerrecht bestimmt. Er entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Wird die unternehmerische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahrs ausgeübt, ist dieser Zeitraum der Besteuerungszeitraum. Die Abgabenordnung verwendet ebenfalls diesen Begriff ohne ihn jedoch zu definieren.