Die Funkzellenabfrage (FZA) ist eine unter Richtervorbehalt stehende offene Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Behörden fragen dabei Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Ziel der Maßnahme ist, die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.