Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Zuge der Gesundheitsreform in Deutschland 2007 von der großen Koalition eingeführt. Er besitzt im Kern zwei Funktionen: Zum einen soll er den Krankenkassen ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein sorgen.