Quersubventionierung nennt man in der Kalkulation die Subventionierung eines mit Betriebsverlust arbeitenden Unternehmens, Teilbetriebs oder Produktes/Dienstleistung durch einen anderen Betriebsteil oder ein anderes Unternehmen im Konzern unter Einsatz des von letzterem erzielten Gewinns. Sie kommt häufig bei öffentlichen Unternehmen und regulierten Monopolbetrieben vor.