Die erforderliche Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten ist vom Staat, in dem es registriert ist, vorgeschrieben. Die Vorschriften sind meistens von den zu befahrenden Gewässern und der Größe des Schiffes abhängig. Die bezeichneten Gegenstände müssen dauernd gebrauchsfertig an Bord mitgeführt werden. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung vollständig und einsatzbereit ist. Es ist in seinem eigenen Interesse, sich nicht auf die Angaben des Eigentümers zur Ausrüstung zu verlassen – dies gilt besonders bei Miet- oder Charterbooten. Auch die Crew sollte mit den Sicherheitsrichtlinien und den vorhandenen Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.