[1] Rechtssprache: eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine verbotene, strafbare Handlung beziehungsweise eine schwere Verletzung seiner auferlegten Pflichten begangen hat
Der Arbeitgeber spricht gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung aus, wenn er den Verdacht hat, dieser könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben.
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