Als Halbleinen können Erzeugnisse bezeichnet werden, bei denen die Kette aus reinem Baumwollgarn und der Schuss aus reinem Leinengarn besteht und dabei der Hundertsatz des Leinens mindestens 40 % des Gesamtgewichts des entschlichteten Gewebes ausmacht. Die Angabe „Kette reine Baumwolle“ und „Schuss reiner Flachs “ muss unbedingt beigefügt sein.