Rechtspositivismus bezeichnet in der Rechtstheorie und der Rechtsphilosophie eine Lehre, die für Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein deren positive Setzung voraussetzt. Der normative Rechtspositivismus geht dabei vom „kodifizierten Recht“ aus, der soziologische von der sozialen Wirksamkeit. Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten.