[1] Wirtschaft, Finanzen, umgangssprachlich: Verfahren der Verteilung von (häufig staatlichen) Geldern, Subventionen oder Zuschüssen, bei dem die Empfänger nach einem einheitlichen Schlüssel bedacht werden, das heißt die Bedürftigkeit nicht geprüft wird / die Unterschiede nicht berücksichtigt werden
Mit Gießkannenprinzip bezeichnet man ein Verfahren der Zuschuss- bzw. Subventionsverteilung, bei dem weder die zeitliche Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen noch die Subventionsdringlichkeit, sondern allenfalls die Höhe der beantragten Subventionen – wenn überhaupt – ausschlaggebend sind. Kennzeichnend für das Gießkannenprinzip ist, dass die Subventionen ohne eingehende Prüfung des tatsächlichen Bedarfs „wie mit einer Gießkanne“ gleichmäßig über die gesamte Zielgruppe verteilt werden, ohne die möglicherweise unterschiedliche Dringlichkeit der Einzelfälle zu gewichten.
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