Der Polizeigewahrsam (PG) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der polizeilichen Maßnahme des Freiheitsentzuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch die Landespolizei, Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt nach den Polizeigesetzen der Länder oder des Bundes und ein Sonderfall des Personengewahrsams.
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