Die Sackgebühr ist eine Abgabe zur verursachergerechten Finanzierung der Entsorgung des Abfalls. Sie wird meist beim Kauf der speziell gefärbten Kehrichtsäcke eingezogen, es kommen jedoch auch Abfall-Klebemarken zum Einsatz, welche auf neutrale Säcke geklebt werden können. Die Kehrichtsackgebühr deckt die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Entsorgung der im Kehrichtsack enthaltenen Abfälle. Die Abgabe ergänzt die den Liegenschaftenbesitzern auferlegten und via Nebenkosten den Mietern überwälzte Grundgebühr, die die Kosten für die Separatsammlungen abdeckt. Die Sackgebühr wurde 1975 erstmals in der Schweiz in der Stadt St. Gallen und einigen Nachbargemeinden eingeführt. Seither wird sie in allen deutschsprachigen Gemeinden der Schweiz und der Mehrheit der Gemeinden in der lateinischen Schweiz angewandt.