Zwangsläufigkeit bezeichnet in der Sicherheitstechnik die Einrichtung von Gefahrenmeldeanlagen dahin gehend, dass sie nur noch dann Alarm geben, wenn tatsächlich ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist. Zwangsläufigkeit ist dann erreicht, wenn die Zahl der Falschalarme auf ein Minimum reduziert wurde.