[1] Steuer, die pro Person in gleicher Höhe erhoben wird
Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt – ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit usw.
Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Kopfsteuer | poll tax | en | |||
Gemeindesteuer | poll tax | en |