[1] Polizei, Vollziehungsbeamte : Durchgreifen, Einsatz, Ermittlungsarbeit [2] Krieg : Blutbad, Blutstrom, Blutvergießen
Unter dem Begriff Schießbefehl werden die Anweisungen an Grenzsoldaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zusammengefasst, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtlinge scharf zu schießen. Das allgemeine Wissen um ihre Anwendung verlieh den Absperrmaßnahmen der DDR an ihren Grenzen, die den Flüchtlingen galten, die nötige Glaubhaftigkeit. Die Anweisungen bestanden in unterschiedlicher Form von 1960 bis 1989 und widersprachen zum Teil auch geltendem DDR-Recht. Den Grenzsoldaten wurde bei der Einweisung in die Schusswaffengebrauchsvorschriften suggeriert, dass Fluchtversuche in jedem Fall und mit allen Mitteln zu verhindern seien. Formal legalisiert wurde die Praxis erst 1982 durch § 27 des Grenzgesetzes. SED-Politiker und DDR-Militärs haben vor Gericht die Existenz eines „Schießbefehls“ bestritten. Erschießungen an der Grenze wurden gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht, intern aber belohnt.