Die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen Vorgang, die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz), die zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund berechtigt, zu entziehen und später neu zu erteilen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Neuerteilung muss beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.