Die Reparationskommission, im Vertragstext Wiedergutmachungsausschuss genannt, war ein nach dem Ersten Weltkrieg mit Vertretern der Entente besetzter fünfköpfiger Ausschuss, der unter anderem die deutschen Reparationen festsetzte. Die Befugnisse der Kommission waren weitreichend: In ihrer Hand lag die Überwachung und Auslegung der Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles. Die Rechtsgrundlage der Kommission waren die Artikel 233 und 234 des Versailler Vertrags.