[1] Sprachfehler : Juristendeutsch, Kauderwelsch,
Die juristische Fachsprache ist die Fachsprache der Rechtswissenschaften und Rechtsanwender und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik. Sie zählt zu den frühesten Fachsprachen, mit der sich ab dem 19. Jahrhundert intensiv auseinandergesetzt wurde. Die juristische Fachsprache entstand im Zuge um die Debatte darum, wie die neu errungenen Gesetze sprachlich ausgedrückt werden sollten. Bis heute dient sie dazu, den in einer Demokratie notwendig anfallenden großen Regelungsbedarf komplexer Gegenstände exakt und möglichst eindeutig auszudrücken.
Wort | Synonyme |
Juristendeutsch | juristische Fachsprache |
Juristendeutsch | Juristenlatein |