[1] Atomenergie : Atomausstieg, Atomfrage, Ausstiegsgesetz
Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Die verbleibende Nutzungsdauer eines bereits betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes zu einem Bilanz- oder Bewertungsstichtag wird Restnutzungsdauer genannt.