[1] Recht, Gerechtigkeit : Güterabwägung, Rechtsangleichung, Rechtsansicht
Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das je nach Rechtsweg unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Ziel der Rechtsbeschwerde ist stets eine Entscheidung eines Gerichts. Ihr Zweck ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.